FAQ
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens sowie die Anwaltskosten. Sie müssen also nichts vorstrecken.
Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?
Idealerweise direkt nach dem Unfall, bevor das Fahrzeug repariert oder bewegt wird. Nur so können alle Schäden vollständig dokumentiert werden.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs liegt das Gutachten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vor.
Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, unabhängig einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung darf dies nicht bestimmen.
Wird das Fahrzeug bei mir vor Ort besichtigt?
Gerne. Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder an den Unfallort. Die Begutachtung erfolgt flexibel und unkompliziert.
Was passiert nach der Gutachtenerstellung?
Das Gutachten geht direkt an Sie und – auf Wunsch – an Ihren Anwalt oder die Versicherung. Sie haben volle Transparenz über alle Werte und Positionen.
